A
Amortisation: Rückzahlung eines Darlehens durch regelmäßige Raten.
Annuitätendarlehen: Darlehen mit gleichbleibender monatlicher Rate. Der Anteil der Tilgung steigt dabei über die Zeit, der Zinsanteil sinkt.
Anschlussfinanzierung: Neue Finanzierung nach Ablauf der Zinsbindung. Die dann noch bestehende Restschuld wird zu neuen Konditionen weiterfinanziert.
Altbau: Gebäude, das vor dem Jahr 1949 erbaut wurde.
Auflassung: Rechtsgeschäftliche Einigung über die Übertragung eines Grundstücks, wird beim Notartermin erklärt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung: Behördliche Bestätigung, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist, Voraussetzung für die Aufteilung in Wohnungseigentum.
Abschreibung (AfA): Steuerlich anerkannte Wertminderung einer Immobilie: Vermieter können aktuell 3 % p. a. abschreiben.
Auflassungsvormerkung: Eintragung im Grundbuch, die den Käufer nach der Beurkundung, aber vor der endgültigen Eigentumsumschreibung vor einem Zweitverkauf oder nachträglichen Belastungen des Grundstücks schützt.
B
Baufinanzierung: Kredit für den Kauf oder Bau einer Immobilie.
Bebauungsplan: Verbindlicher Plan der Gemeinde, der Art und Umfang der Bebauung auf einem Grundstück festlegt.
Beleihungswert: Der Wert, den eine Bank einer Immobilie für die Kreditvergabe zuordnet, meist 10–20 % unter dem Marktwert.
Besitzübergang: Zeitpunkt, ab dem das wirtschaftliche Eigentum (also Nutzen und Lasten) auf den Käufer übergeht.
Bodenrichtwert: Durchschnittlicher Lagewert eines Grundstücks je Quadratmeter in einem bestimmten Gebiet, ermittelt von Gutachterausschüssen.
Bauträger: Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und die fertigen Objekte verkauft.
Bestellerprinzip: Gesetzliche Regel bei Vermietungen: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision, in der Regel also der Vermieter, nicht der Mieter.
D
Darlehensvertrag: Vertrag zwischen Bank und Kreditnehmer, der Zinssatz, Tilgung und Laufzeit des Immobilienkredits regelt.
Denkmalgeschützte Immobilie: Gebäude unter Denkmalschutz: besondere Auflagen bei Umbau, aber auch steuerliche Vorteile.
E
Eigenkapital: Selbst eingebrachtes Geld beim Immobilienkauf. Banken fordern meist mindestens 20 % des Kaufpreises.
Energieausweis: Pflichtdokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt. Bei Verkauf und Vermietung muss er vorgelegt werden.
Erbpacht (Erbbaurecht): Das Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen und zu wohnen, gegen jährlichen Erbbauzins.
Ertragswertverfahren: Wertermittlung für Miet- und Renditeobjekte auf Basis der zu erwartenden Mieteinnahmen.
Exposé: Verkaufsunterlage einer Immobilie mit Fotos, Grundriss, Eckdaten und Beschreibung. Wir erstellen es für unsere Kunden.
Exklusivvertrag (Alleinauftrag): Ein Makler erhält das alleinige Recht zur Vermarktung für einen vereinbarten Zeitraum.
Erwerbsnebenkosten: Gesamtheit der Kosten beim Kauf: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler, in NRW ca. 12 %.
G
Grundbuch: Amtliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken eingetragen sind.
Grunderwerbsteuer: Steuer beim Kauf einer Immobilie. In NRW beträgt sie 6,5 % des Kaufpreises.
Grundschuld: Das Sicherungsrecht der Bank im Grundbuch, Voraussetzung für die meisten Immobilienkredite.
Gutachterausschuss: Behördliches Gremium, das Kaufpreissammlungen führt und Bodenrichtwerte ermittelt.
Grundsteuer: Jährliche Steuer auf Grundbesitz, zu zahlen von Eigentümern und bei Vermietung über die Nebenkosten umlegbar. Nicht zu verwechseln mit der einmaligen Grunderwerbsteuer beim Kauf.
H
Hausgeld: Monatlicher Beitrag von Wohnungseigentümern für laufende Kosten wie Verwaltung, Versicherung und Instandhaltungsrücklage.
Hypothek: Grundpfandrecht zur Kreditsicherung, heute meist durch die Grundschuld ersetzt.
I
Instandhaltungsrücklage: Angesparte Reserve einer Eigentümergemeinschaft für Reparaturen und größere Instandhaltungen.
K
Kaltmiete: Miete ohne Heiz- und Nebenkosten.
Kaufvertrag: Notariell beurkundeter Vertrag über den Kauf einer Immobilie. Ohne Notar ist kein Immobilienkauf in Deutschland gültig.
Katasteramt: Behörde, die das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke führt.
M
Maklervertrag: Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Makler über Art und Umfang der Vermarktung sowie die Provision.
Mietpreisbremse: Gesetzliche Regelung, die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten begrenzt.
Mietkaution: Sicherheitsleistung des Mieters, maximal drei Nettokaltmieten, die der Vermieter bei Auszug abzüglich berechtigter Forderungen zurückzahlt.
N
Nachlassimmobilie: Immobilie aus einem Erbfall. Häufig sind mehrere Erben beteiligt (Erbengemeinschaft), was den Verkauf komplexer macht. Wir sind darauf spezialisiert.
Nebenkosten (Kaufnebenkosten): Zusatzkosten beim Immobilienkauf: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Maklerprovision.
Notar: Beim Immobilienkauf in Deutschland Pflicht: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und veranlasst die Grundbuchumschreibung.
Nießbrauch: Recht, eine Immobilie zu nutzen oder deren Erträge zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Häufig bei Übertragungen innerhalb der Familie oder in Erbfällen vereinbart.
R
Restschuld: Der noch ausstehende Darlehensbetrag nach einer bestimmten Laufzeit, z. B. nach Ende der Zinsbindung. Relevant für die Anschlussfinanzierung.
S
Sachwertverfahren: Wertermittlung ohne Vergleichsobjekte: Bodenwert + Bauwert abzüglich Alterswertminderung.
Sondereigentum: Im Wohnungseigentumsrecht die Räume, die dem einzelnen Eigentümer allein gehören.
Spekulationsfrist: Bei privaten Immobilienverkäufen 10 Jahre. Nach Ablauf ist der Gewinn steuerfrei, außer bei selbst genutzten Objekten.
Selbstauskunft: Formular, in dem Miet- oder Kaufinteressenten Angaben zu ihrer finanziellen und persönlichen Situation machen, Grundlage für die Bonitätsprüfung.
T
Teilungserklärung: Notarielle Urkunde, die ein Gebäude in einzelne Wohneinheiten (Sondereigentum) aufteilt.
Tilgung: Rückzahlung des Darlehens. Je höher die Tilgung, desto schneller ist die Immobilie schuldenfrei.
Ü
Übergabeprotokoll: Schriftliche Dokumentation des Zustands einer Immobilie bei Schlüsselübergabe, mit Zählerständen, Mängeln und Inventar.
V
Vergleichswertverfahren: Wertermittlung anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte in der Region.
Vorfälligkeitsentschädigung: Gebühr der Bank bei vorzeitiger Ablösung eines laufenden Darlehens. Kann erheblich sein.
Vorkaufsrecht: Recht, eine Immobilie beim Verkauf an einen Dritten vorrangig zu den gleichen Konditionen zu erwerben. Kann vertraglich vereinbart sein oder gesetzlich bestehen, z. B. für Mieter bei Umwandlung in Eigentumswohnungen.
W
Wohnfläche: Anrechenbare Fläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV). Kellerflächen, Garagen und Teile von Dachgeschossen zählen in der Regel nicht voll.
WEG (Wohnungseigentumsgesetz): Regelt das Zusammenleben von Eigentümern in einem Mehrfamilienhaus, von der Eigentümerversammlung bis zur Instandhaltungsrücklage.
Wohngeld: Nicht zu verwechseln mit dem Hausgeld: staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte.
Z
Zinsbindung: Zeitraum, für den der Kreditzins fest vereinbart ist, üblich sind 10–20 Jahre. Nach Ablauf folgt die Anschlussfinanzierung.
Zwangsversteigerung: Gerichtliche Versteigerung einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigerforderungen.